Kreis Recklinghausen Transparent

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Berichtsvorlage

Schlachttieruntersuchungen in Kleinbetrieben

2023/153 02.10.2023 Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreis Recklinghausen hat die Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen in kleinen Schlachtbetrieben aufgrund neuer EU-Vorgaben angepasst. Die Neukalkulation der Gebühren, die auf der EU-Verordnung 2017/625 basiert, führte zu einer Erhöhung der Sätze im Vergleich zur Gebührensatzung von 2009, wobei sich die kostendeckenden Gebühren nahezu verdoppelten. Da diese Werte über den Sätzen der Nachbarkreise wie Coesfeld, Borken oder Wesel lagen, hat der Kreis eine Anpassung vorgenommen.

Um die Existenz der kleinen Schlachtbetriebe im Kreisgebiet zu sichern, wurde ein pauschaler Abschlag von 33 Prozent auf die kostendeckende Gebühr gewährt. Damit soll ein Gebührenniveau erreicht werden, das mit den umliegenden Kreisen vergleichbar ist. Diese Regelung gilt für alle im Kreis ansässigen Kleinbetriebe.

Im Zeitraum von Dezember 2019 bis Dezember 2020 wurden elf Kleinbetriebe mit Gebühren in Höhe von insgesamt 162.965 Euro belegt. Ein Betrieb zahlt seine Forderungen nach einem Antrag auf Stundung in monatlichen Raten. Ein weiterer Betrieb hat einen Antrag auf Erlass der gesamten Gebührenforderung gestellt, dessen Prüfung derzeit noch andauert. Der Versand der Gebührenbescheide für das Jahr 2021 ist für November 2023 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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