Zustimmung zur Einleitung des wettbewerblichen Verfahrens für das Linienbündel Borken 7 durch den Kreis Borken
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Borken beabsichtigt, die öffentlichen Personenverkehrsdienste des Linienbündels Borken 7 im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens durch eine offene Ausschreibung zu vergeben. Da das Linienbündel auch Abschnitte umfasst, die auf dem Gebiet des Kreises Recklinghausen liegen, ist eine rechtliche Regelung zur Aufgabenübertragung erforderlich. Konkret betrifft dies die Linien R 21/295, 721 und 724, deren Bedienungsschwerpunkt im Kreis Borken liegt, die jedoch Linienabschnitte in den Kreis Recklinghausen hinein aufweisen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Kreis Recklinghausen der Einleitung dieses wettbewerblichen Verfahrens durch den Kreis Borken zustimmt. Dabei überträgt er seine Befugnisse als zuständige örtliche Behörde für die Vergabe der Dienstleistungsaufträge auf den Kreis Borken. Ausgenommen von dieser Übertragung bleibt die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der ÖPNV-Pauschale, der Ausbildungsverkehrs-Pauschale sowie die Förderung des SozialTickets.
Die neue Vereinbarung soll eine Laufzeit bis zum 6. Januar 2030 vorsehen, um die Anschlussfähigkeit an den Zeitraum nach dem Ende der aktuellen Genehmigung am 6. Januar 2025 sicherzustellen. Die Finanzierung der Verkehrsleistungen erfolgt über eine Kostenteilung zwischen den Kreisen, die auf den im jeweiligen Kreisgebiet erbrachten Nutzwagenkilometern basiert. Die Verwaltung plant, die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Borken abzuschließen, um die rechtssichere Durchführung der Vergabe zu gewährleisten.
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