Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Kreisen Recklinghausen und Wesel zur Finanzierung der interkommunalen Linie X05 (Wesel - Schermbeck - Dorsten)

2023/096 07.08.2023 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2023/096 wird eine delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Kreisen Recklinghausen und Wesel zur Finanzierung der interkommunalen Schnellbuslinie X05 vorgeschlagen. Die Linie verbindet die Orte Wesel, Schermbeck und Dorsten. Da die Hauptverkehrsleistungen der Linie im Gebiet des Kreises Wesel liegen, hat dieser die federführende Aufgabenträgerschaft übernommen.

Der Entwurf sieht vor, dass der Kreis Recklinghausen sein Recht als zuständige örtliche Behörde für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem eigenen Gebiet auf den Kreis Wesel überträgt. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung der Betriebsleistung. Ausgenommen von dieser Übertragung bleibt die Bewirtschaftung der ÖPNV-Pauschale sowie der Ausbildungsverkehrs-Pauschale.

Die Vereinbarung regelt die Finanzierung der Verkehrsleistungen, die rückwirkend zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2022 für einen Zeitraum von zunächst bis zu zehn Jahren beschlossen werden sollen. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gewährt für die X-Buslinien einen finanziellen Ausgleich, während die weitere Ausgestaltung und Finanzierung der Leistungen bei den beteiligten Kreisen liegt. Der Kreis Wesel verwaltet die Landesförderung und rechnet diese anteilig dem Kreis Recklinghausen an.

Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung abzuschließen und ist ermächtigt, Änderungen am Entwurf vorzunehmen, sofern die materiellen Regelungen durch Vorgaben der Kommunalaufsicht unberührt bleiben. Die Vorlage ist im Haushaltsplan vorgesehen und wirkt sich laut Begründung positiv auf die Klimabilanz aus.

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