Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2023/068 wurde dem Kreistag der Entwurf des Jahresabschlusses der Kreisverwaltung Recklinghausen zum 31. Dezember 2022 vorgelegt. Der Entwurf wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen erstellt, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises darzustellen.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass der Kreistag den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis nimmt und diesen zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweist. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits der Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse zugestimmt. Es wird erwartet, dass der Prüfungsbericht der beauftragten Gesellschaft im November dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Nach der Prüfung durch den Ausschuss ist vorgesehen, dass der Kreistag den geprüften Jahresabschluss förmlich feststellt. Nach der aktuellen Terminplanung ist hierfür die Sitzung des Kreistages am 28. November 2023 vorgesehen. Die detaillierte Zusammenfassung des Jahresabschlusses, die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung sind Bestandteil der Vorlage. Die entsprechenden Unterlagen sind im Ratsinformationssystem digital einsehbar.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20230805100067
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230508070133-0