Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei den Amtsgerichten für die Wahlperiode 2024-2028
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landrat hat eine Beschlussvorlage (Nummer 2023/098) vorgelegt, die die Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen betrifft. Da die aktuelle Wahlperiode am 31. Dezember 2023 endet, steht für den Zeitraum vom 1. Januar 202einander bis zum 31. Dezember 2028 eine Neubesetzung an.
Die Ausschüsse der zuständigen Amtsgerichte setzen sich aus einer Person des richterlichen Dienstes, dem Landrat als Hauptverwaltungsbeamten sowie sieben Beisitzern in Form von Vertrauenspersonen zusammen. Der Kreistag ist beauftragt, für jeden der fünf im Kreisgebiet liegenden Amtsgerichtsbezirke – Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Marl und Recklinghausen – jeweils sieben Vertrauenspersonen zu wählen. Die Verteilung der Personen innerhalb der Bezirke erfolgt dabei proportional zur Bevölkerungszahl der beteiligten Städte. So werden beispielsweise im Amtsgerichtsbezirk Marl zwei Personen für Haltern am See und fünf Personen für Marl bestimmt, während im Bezirk Recklinghausen die sieben Sitze auf die Städte Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop aufgeteilt werden.
Wählbar sind Einwohner der jeweiligen Bezirke, die die Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllen. Die Wahl durch den Kreistag erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, jedoch mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Kreisausschuss eingereicht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180206111420