Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2024 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Einbringung des Haushalts 2024

2023/100 10.08.2023 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2023/100 wird dem Kreistag die Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2024 sowie die Beteiligung der kreisangehörigen Städte am Aufstellungsprozess vorgelegt. Gemäß der Regelungen des § 55 der Kreisordnung NRW wurden die kreisangehörigen Städte im Rahmen der Benehmensherstellung über die wesentlichen Haushaltsansätze, die Zahllasten sowie die Entwicklungen im Kreishaushalt informiert. Die Städte wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen zum Entwurf bis zum 5. September 2023 einzureichen. Diese Stellungnahmen werden dem Kreistag zusammen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung zur Kenntnis gegeben.

Der Landrat wird dem Kreistag in der Sitzung am 12. September 2023 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 inklusive der dazugehörigen Anlagen vorlegen. Die Unterlagen umfassen einen Vorbericht, den Haushaltsplanentwurf mit Budgetierungsleitlinien, den Budgetplan, den Produktplan sowie den Stellenplan. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte als auch der Entwurf der Haushaltssatzung zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen werden. Die Verwaltung stellt die entsprechenden Unterlagen als Tischvorlage zur Verfügung.

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