Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Fluchtbewegung aufgrund des Krieges in der Ukraine auf den Haushalt des Kreises Recklinghausen (Abschlussbericht zum 30. Juni 2023)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2023/102 des Kreisausschusses legt die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie der Fluchtbewegung infolge des Krieges in der Ukraine auf den Haushalt des Kreises Recklinghausen mit Stand zum 30. Juni 2023 dar.
Im Bereich der COVID-19-Pandemie verzeichnete die Kreisverwaltung im laufenden Haushaltsjahr bis Juni 2023 pandemiebedingte Finanzbedarfe in Höhe von rund 1,09 Millionen Euro. Dem standen Finanzentlastungen von etwa 332.000 Euro gegenüber. Die Aufwendungen setzen sich primär aus Personalaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Miet- und Nebenkosten, Kosten für den Wachschutz sowie Zahlungen an das PCR-Testzentrum zusammen. Da die Lohn- und Gehaltszahlungen für befristetes Personal des Gesundheitsamtes ab Juli 2023 entfallen, wird für die Zukunft ein sehr geringer pandemiebedingter Finanzbedarf erwartet. Die Haushaltsjahre 2020 und 2021 schlossen mit einem saldierten Finanzbedarf von rund 12,79 Millionen Euro ab, der gemäß der Bilanzierungshilfe ab dem Haushaltsjahr 2026 über einen Zeitraum von 50 Jahren aufgelöst wird.
Hinsichtlich der Ukraine-Aufwendungen belaufen sich die Finanzbedarfe bis zum 30. Juni 2023 auf rund 13.659 Euro, während Finanzentlastungen in Höhe von über 5,1 Millionen Euro verzeichnet wurden. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzbedarfe im weiteren Jahresverlauf durch Kostenerstattungen vollständig gedeckt werden können, sodass keine finanzielle Belastung für den Haushalt 2023 entsteht. Für das Jahr 2024 sind weitere Aufwendungen zu erwarten, die jedoch durch vorhandene Mittel gedeckt werden könnten.
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