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Berichtsvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Innenbereich (Innenbereichsverordnung) - Aktueller Sachstand

2023/163 13.10.2023 Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

✦ KI-Zusammenfassung

Die bestehende Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im bebauten Innenbereich der Kreisstädte läuft im Dezember 2023 aus. Um den Schutz herausragender Naturobjekte weiterhin zu gewährleisten, wird eine neue Innenbereichsverordnung durch den Kreistag verabschiedet. Im Rahmen eines Prozesses wurde bereits im Dezember 2022 eine Umfrage unter der Bevölkerung des Kreises Recklinghausen und der kreisangehörigen Städte durchgeführt, um schutzwürdiente Naturdenkmale zu melden.

Die eingegangenen Vorschläge wurden von der Unteren Naturschutzbehörde anhand gesetzlicher Kriterien wie wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher, landeskundlicher sowie erdgeschichtlicher Bedeutung, Seltenheit, Eigenart und Schönheit geprüft. Ergänzend wurden Faktoren wie die öffentliche Zugänglichkeit, die Vitalität und der Standort bewertet. Zur Sicherstellung der Objektivität erfolgte die Beurteilung durch zwei Mitarbeitende unabhängig voneinander. Insgesamt wurden 98 Naturdenkmale identifiziert, die in die neue Verordnung aufgenommen werden sollen.

Der Entwurf der Verordnung wurde vom 4. September bis zum 4. Oktober 2023 öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum konnten Anregungen oder Bedenken schriftlich beim Landrat vorgebracht werden. Der Fachdienst Umwelt berichtet am 9. November 2023 im Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt über den aktuellen Sachstand der Verordnung.

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