Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/076 sieht den Beitritt des Kreises Recklinghausen zur Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske NRW (LAG GK NRW) zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Mit der Entscheidung soll zudem eine Vertretung der Kreisverwaltung in die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft entsandt werden.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Bedeutung des Handlungsfeldes Arbeit und Gesundheit, das bereits im Strategie- und Umsetzungsprogramm 2021 ff. als zentrales Thema eingestuft wurde. Durch den Beitritt möchte der Kreis von künftigen Gesetzesvorhaben und Förderprojekten profitieren, insbesondere im Hinblick auf das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) der Bundesregierung. Die Errichtung von Gesundheitskiosken, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Prävention anbieten sollen, ist ein Ziel der Bundespolitik.
Die LAG GK NRW unterstützt die Entwicklung von Gesundheitskiosken in Nordrhein-Westfalen und fungiert als Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung und Sozialraum. Zudem übernimmt die Gemeinschaft die Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber gesetzlichen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und der Landesregierung. Der Kreis Recklinghausen könnte durch den Beitritt eine koordinierende Rolle zwischen den kreisangehörigen Städten einnehmen und bestehende Projekte, wie den bereits beantragten Gesundheitsbus, ergänzen. Ein Beitritt zur Landesarbeitsgemeinschaft ist mit keinen kommunalen Kosten verbunden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20231407100075
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230714081546-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230714081547-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20230714081551-2