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Berichtsvorlage

Aktualisierung Schlüssiges Konzept

2023/021 18.01.2023

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2023/021 des Landrats befasst sich mit der Aktualisierung des Schlüssigen Konzepts zur Festlegung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Kreis Recklinghausen. Gemäß den Vorgaben des SGB XII und des SGB II ist der Kreis als kommunaler Träger dazu verpflichtet, die Veränderungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt regelmäßig zu prüfen und die entsprechenden Leistungsgewährungen anzupassen.

Die Ermittlung der Werte erfolgt in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten sowie einem externen Dienstleister. Grundlage für die Berechnung der abstrakt angemessenen Bruttokaltmieten sind die durch den Dienstleister ermittelten Nettogrundmieten, ergänzt um die Betriebskosten nach dem Betriebskostenspiegel NRW. Für den Erhebungszeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2022 liegen nun die entsprechenden Werte für die zehn kreisangehörigen Städte vor.

Die vorliegende Vorlage stellt diese Werte in den beigefügten Anlagen dar. Es ist beabsichtigt, die neuen Werte ab dem 1. April 2023 als verbindliche Grundlage für die Leistungssachbearbeitung festzulegen. Parallel dazu sollen voraussichtlich auch die Kriterien für die Betriebs- und Heizkosten angepasst werden, wobei für die Heizkosten der bundesweite Heizspiegel als Basis dient.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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