Prüfauftrag - Erlass einer Katzenschutzverordnung (KaSchVO) auf Grundlage des § 13b Tierschutzgesetz (TSchG) für den Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2023/023 befasst sich mit der Prüfung eines Auftrags zum Erlass einer Katzenschutzverordnung (KaSchVO) im Kreis Recklinghausen auf Basis des Tierschutzgesetzes. Hintergrund sind die Forderungen von Tierschutzvereinen, die aufgrund von Berichten über verwilderte Hauskatzen mit gesundheitlichen Problemen eine Verordnung zum Schutz freilaufender Katzen anstreben.
Die Verwaltung stellt fest, dass für einen Erlass die Voraussetzungen einer überhöhten Katzenpopulation sowie das Unzureichendsein anderer Maßnahmen nachgewiesen werden müssen. Bisher konnte ein Beleg für eine überhöhte Population, die mit erheblichen Leiden oder Schäden einhergeht, nicht erbracht werden. Zudem liegen keine Informationen darüber vor, ob bestehende Kastrationsgebote in anderen Kommunitäten des Kreises zu einer Verbesserung der Tiergesundheit geführt haben.
Ein wesentlicher Aspekt der Prüfung sind die finanziellen Folgen. Die Kosten für Kastration und Kennzeichnung müssten geklärt werden, da bei nicht zuordenbaren Katzen die Kostenträgerschaft unklar ist. Eine Regelung, wonach der Kreis für alle aufgegriffenen, nicht gekennzeichneten Katzen zuständig wäre, könnte jährliche Kosten von etwa 500.000 Euro verursachen, inklusive des Bedarfs an zusätzlichem Personal im Fachdienst Veterinärwesen.
Für den Fall einer Umsetzung wird vorgeschlagen, die Verordnung zunächst für eine fünfjährige Erprobungsphase zu beschließen. Hierfür müssten eine zusätzliche Stelle im Fachdienst Veterinärwesen sowie Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 Euro bereitgestellt werden.
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