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Berichtsvorlage

Tätigkeitsbericht 2022 des Fachdienstes 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten

2023/027 19.01.2023

✦ KI-Zusammenfassung

Der Fachdienst 59 für Schwerbehindertenangelegenheiten hat im Rahmen einer Berichtsvorlage den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Die zuständige Stelle ist seit 2008 für die Entscheidung über das Vorliegen einer Behinderung gemäß § 152 (1) SGB IX zuständig. Gemäß einem Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus dem Jahr 2009 legt die Verwaltung diesen Bericht jährlich vor.

Für das Berichtsjahr 2022 wird ein geringfügiger Anstieg der Fallzahlen im Vergleich zu den Vorjahren verzeichnet. Die Bearbeitungszeiten der einzelnen Anträge liegen aktuell über dem landesweiten Durchschnitt, was die Verwaltung auf personelle Ausfälle zurückführt. Gleichzeitig sinkt die Anzahl der Klagen gegen die getroffenen Entscheidungen beim Sozialgericht Gelsenkirchen weiter.

Die Finanzierung der Aufgaben erfolgt über einen Belastungsausgleich durch das Land Nordrhein-Westfalen, wodurch Personal- und Sachausgaben, wie etwa Beweiserhebungskosten, refinanziert werden. Die Kostenerstattung durch das Land war im Jahr 2022 ausreichend. Für die Zukunft rechnet das Land mit einem sinkenden Antragsvolumen basierend auf dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Infolgedessen wurde der Belastungsausgleich reduziert, was für den Kreis Recklinghausen eine Senkung der Refinanzierung um 18,25 Prozent bedeutet. Die Anzahl der Stellen im Rahmen des Ausgleichs reduziert sich damit von 30,25 auf 24,73 Vollzeitäquivalente.

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