Einführung des Deutschlandtickets als Schüler*innenticket -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW-
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag steht die Entscheidung über die Einführung des Deutschlandtickets als Schülerinnenticket zur Beratung vor. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nummer 2023/070 wird eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen beantragt.
Die Vorlage, die von der Fachbereichsleitung erstellt wurde, legt dar, dass es sich bei der Maßnahme um eine freiwillige Leistung handelt. Die Umsetzung der Regelung hat Auswirkungen auf den Haushalt sowie auf die Kreisumlage. Zudem wird in der Begründung auf positive Auswirkungen im Bereich des Klimaschutzes verwiesen, da die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber anderen Kraftfahrzeugen bevorzugt wird. Auswirkungen auf den Stellenplan der Verwaltung werden nicht angezeigt. Der Landrat hat den Vorschlag zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230622101750-0