Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Klimpel im Jahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landrat hat dem Kreistag eine Berichtsvorlage über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Verpflichtung zur Einreichung dieser Aufstellung ergibt sich aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz NRW, wonach die Dokumentation bis zum 31. März des Folgejahres dem Kreistag vorliegen muss.
Die Vorlage führt aus, dass die Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst gemäß der Nebentätigkeitsverordnung eine Höchstgrenze von 10.673,79 Euro nicht überschreiten dürfen. Für das Rechnungsjahr 2022 wurden Nebeneinnahmen in Höhe von 3.249,21 Euro abgeführt. Die entsprechende Aufstellung wurde den Mitgliedern des Kreistags bereits im Februar 2023 übermittelt, womit die formale Verpflichtung gegenüber dem Gremium erfüllt ist.
Auf Wunsch des Landrates wurde die Behandlung der Vorlage für die öffentliche Sitzung des Kreistags am 6. März 2023 vorgesehen, um eine Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Vorlage dient somit der transparenten Darstellung der Nebentätigkeiten und der damit verbundenen Einnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20232102100042
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230221121013-0