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Berichtsvorlage

Schulentwicklungsplanung Sonderpädagogischer Förderbedarf

2023/082 21.07.2023

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2023/082 befasst sich mit der kreisweiten Schulentwicklungsplanung für den Bereich des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Kreis Recklinghausen. Ziel des Prozesses ist die Erstellung einer koordinierten Planung, die die Zusammenarbeit zwischen den zehn kreisangehörigen Städten, der Schulaufsicht und dem Kreis koordiniert. Die Verwaltung übernimmt dabei eine moderierende und wissenschaftliche Rolle.

Seit dem Schuljahr 2015/16 ist ein Anstieg der Schülerzahlen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu verzeichnen. Im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen stieg die Zahl von rund 2.755 auf 3.730 Kinder und Jugendliche an, während im Bereich der geistigen Entwicklung ein Zuwachs von 640 auf 790 Schüler registriert wurde. Als Ursachen werden die demografische Entwicklung, steigende Förderquoten sowie stabile Inklusionsanteile angeführt. Die aktuelle Situation führt an Förderschulen bereits zu einer Erschöpfung der räumlichen Kapazitäten.

Für die Planung bis zum Schuljahr 2028/29 wurden drei Szenarien entwickelt. Während Szenarium A eine Fortführung der mittleren Förderquote der letzten drei Jahre darstellt, berücksichtigt Szenarium B lediglich die demografische Entwicklung. Szenarium C geht von einer Fortführung der mittleren Steigerungsrate der Förderquoten aus. Die Vorlage empfiehlt, das Planungsfenster zwischen den Szenarien B und C anzusiedeln und ein jährliches Monitoring einzuführen. Der Prozess sieht vor, nach den Abstimmungsphasen ab Oktober 2023 einen Abschlussbericht zu erstellen, ohne dass dem Kreis Recklinghausen Kosten entstehen oder eine Übernahme der Schulträgerschaft vorgesehen ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 210 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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