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Beschlussvorlage

Finanzierung der Frauenberatungsstellen 2023

2023/047 24.03.2023 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2023/047 sieht die Fortführung der finanziellen Förderung von Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2023 vor. Der Kreistag soll die allgemeine Frauenberatung sowie die Beratung und Prävention bei sexualisierter Gewalt mit einem Betrag von maximal 60.000 € unterstützen.

Die Förderung der Beratungsstellen erfolgt seit 2006. Der Kreiszuschuss dient dazu, die Differenz zwischen den Landesförderrichtlinien und den tatsächlichen Personalkosten auszugleichen. Da die Landesmittel für die Personalkostenpauschale bei den Frauenberatungsstellen in Gladbeck und Recklinghausen die tatsächlichen Kosten nicht vollständig abdecken, übernimmt der Kreis die daraus resultierenden Fehlbeträge. Die Förderung der Frauenberatungsstelle in Herten erfolgt hingegen auf Basis einer Festbetragsfinanzierung.

Die Übernahme dieser Kosten stellt eine freiwillige Aufgabe des Kreises dar. Für die Jahre nach 2020 ist eine Sicherstellung der Finanzierung der entstehenden Differenzbeträge erforderlich. Die vorliegende Planung berücksichtigt die voraussichtlichen Kosten für die verschiedenen Beratungsstellen, einschließlich der Kosten für die allgemeine Frauenberatung sowie die Prävention bei sexualisierter Gewalt, um die finanzielle Lücke zwischen der Landesförderung und den realen Ausgaben zu schließen.

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