Finanzielle Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege 2021/2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 2023/049 dient der Erfüllung der Informationspflicht gegenüber dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Gemäß einem Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses aus dem Jahr 1979 ist die Verwaltung dazu angehalten, jährlich über die finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege zu berichten.
Der Inhalt der Vorlage erläutert den historischen Kontext der Fördermaßnahmen. Ursprünglich wurden verschiedene Förderungen durch den Kreis initiiert und durchgeführt, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Im weiteren Verlauf wurden diese Förderungen teilweise von den Städten im Kreisgebiet übernommen oder fortgeführt. Mit der vorliegenden Berichtsvorlage wird die Zusammenstellung der finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für den Berichtszeitraum 2020/2021 zur Kenntnis gegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20232403100048
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230414082333-0