Ernennung eines stellvertretenden Kreisausschussmitgliedes zur Ehrenbeamtin und Vereidigung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landrat hat dem Kreistag eine Berichtsvorlage zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kreisausschusses vorgelegt. Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds aus dem Gremium aufgrund eines Mandatsverzichts.
Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sind die gewählten Mitglieder sowie deren Stellvertreter des Kreisausschusses als Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte zu ernennen, wobei die Ernennung durch die Aushändigung einer Urkunde erfolgt. Zudem sind die ernannten Personen nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes dazu verpflichtet, einen Diensteid abzulegen.
Die Vorlage sieht vor, dass eine Nachfolge für das vakante Amt im Kreisausschuss gewählt wird. Die formelle Ernennung sowie die anschließende Vereidigung der neuen stellvertretenden Person sollen im Rahmen der Sitzung des Kreistages stattfinden, nachdem die entsprechende Wahl in den Kreisausschuss erfolgt ist.
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