Haushalt 2023 - Aufhebung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Weitergabe der Verbesserung bei der Landschaftsumlage an die kreisangehörigen Städte
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/067 wird die Aufhebung eines Haushaltsbegleitbeschlusses beantragt, der im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 verabschiedet wurde. Der ursprüngliche Beschluss sah vor, eine etwaige Verringerung der Landschaftsumlage durch eine Senkung der Kreisumlage an die kreisangehörigen Städte weiterzugehend. Da der Haushalt 2023 des Landschaftsverbandes nun eine geringere Landschaftsumlage in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro für den Kreis Recklinghausen vorsieht, wäre eine entsprechende Entlastung der Städte möglich.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Umsetzung der Senkung im laufenden Jahr 2023 mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden wäre. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster erfolgte unter der Auflage, dass eine Verringerung der Kreisumlage nur durch die Erlassung einer Nachtragssatzung realisiert werden kann. Ein solches Verfahren erfordert die erneute Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten sowie die Einbringung und Verabschiedung einer neuen Satzung.
Um diesen mehrmonatigen Prozess zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, den Begleitbeschluss aufzuheben. Statt einer Anpassung im Jahr 2023 soll geprüft werden, ob die entsprechende Entlastung der kreisangehörigen Städte im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 vorgenommen werden kann. Der Kreisausschuss ist als federführendes Gremium für die Beratung der Vorlage zuständig.
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