Förderung von Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage informiert über die aktuelle Situation und die Förderung der Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen. Im Rahmen einer zweijährlichen Berichterstattung werden die Tätigkeiten von vier Beratungsstellen in Recklinghausen, Gladbeck, Herten und Marl dargestellt. Diese bieten allgemeine Frauenberatung sowie Angebote zur Initiative gegen sexualisierte Gewalt an, wobei die Beratungsleistungen für volljährige und minderjährige Frauen sowie Präventionsangebote für Kinder zur Verfügung stehen. Die Durchführung der Beratungen erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte.
Die Finanzierung der autonomen Beratungsstellen in Gladbeck, Marl und Recklinghausen erfolgt durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, wobei die Förderung der Personalkosten seit 2002 auf 85 Prozent begrenzt ist. Um entstehende Defizite auszugleichen, leistet der Kreis über Leistungsvereinbarungen Zuschüsse. Für das Haushaltsjahr 2023 sind hierfür 60.000 Euro im Kreishaushalt vorgesehen.
Die Beratungsinhalte umfassen Themen wie Beziehungsprobleme, Trennung, Scheidung sowie Gewalt gegen Frauen. Die Beratungsstellen arbeiten mit der Polizei und anderen Fachstellen zusammen und führen Aufklärungsveranstaltungen durch. Es wird eine konstante Nachfrage verzeichnet, wobei vermehrt Beratungen per Telefon oder E-Mail stattfinden. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Verbesserung des Zugangs für Frauen mit geistiger Behinderung durch das Projekt „B-Fair“. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Angebote von zukünftigen öffentlichen Förderungen abhängt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230728071038-0