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Berichtsvorlage

Bericht der WTG-Behörde

2023/090 25.07.2023

✦ KI-Zusammenfassung

Die WTG-Behörde des Kreises Recklinghausen hat im Rahmen einer Berichtsvorlage den Tätigkeitsbericht vorgelegt. Die Behörde, die ehemals als Heimaufsicht fungierte, ist gemäß § 14 Abs. 12 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Arbeit zu erstellen. Dieser Bericht dient der Information der Aufsichtsbehörden sowie der kommunalen Vertretungsgremien über die Art und den Umfang der durchgeführten Prüfungen, die Arbeitsinhalte sowie über Probleme, die bei den Leistungsangeboten nach dem WTG in der Praxis auftreten.

Die Erstellung des Berichts erfolgte unter Berücksichtigung eines landeseinheitlichen Strukturvorschlags des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die rechtliche Grundlage der Behördenarbeit bildet das Wohn- und Teilhabegesetz NRW in Verbindung mit der entsprechenden Durchführungsverordnung. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Würde und der Interessen der Menschen in Wohn- und Betreuungsangeboten sowie die Förderung eines selbstbestimmten Lebens und der gesellschaftlichen Teilhabe.

Der Bericht berücksichtigt zudem die Novellierung des WTG zum 1. Januar 2023. Diese umfasst unter anderem die Aufsicht über Werkstätten für behinderte Menschen, neue Regelungen zur Gewaltprävention sowie die Einrichtung einer Monitoring- und Beschwerdestelle beim zuständigen Ministerium. Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich der Behörde die Bewertung und Begleitung von Neu- und Umbauten in Pflegeeinrichtungen, wobei Teile des Alten- und Pflegegesetzes NRW als rechtliche Grundlage einfließen.

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