Finanzanlage zur Liquiditätsvorsorge für Versorgungsleistungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen hat eine Beschlussvorlage zur langfristigen Liquiditätsvorsorge für künftige Versorgungsleistungen vorgelegt. Ziel ist es, die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen für verbeamtete Beschäftigte durch den Aufbau einer angemessenen Kapitaldeckung abzusichern. Hintergrund ist, dass durch Dienstherrenwechsel in den vergangenen Jahren Abfindungszahlungen und Versorgungspauschalen in Höhe von rund 28,5 Millionen Euro angefallen sind, die zweckgebunden für die Finanzierung künftiger Leistungen einzusetzen sind.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, im Jahr 2023 eine Einlage in Höhe von 15 Millionen Euro in den Versorgungsfonds der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) vorzunehmen. Die Aufteilung der Mittel erfolgt hälftig in die Varianten „Klassik“ und „Chance“. Sofern der Haushalt 2024 die Genehmigung erhält, ist eine weitere Einlage von 15 Millionen Euro in denselben Fonds vorgesehen, ebenfalls mit einer hälftigen Aufteilung auf die beiden Varianten.
Zudem soll ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlich mindestens 1,5 Millionen Euro als zweckgebundene Pensionsmittel veranschlagt werden, um den Erwerb weiterer Finanzanlagen zu ermöglichen. Die Maßnahme dient dazu, der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen Anstieg der Versorgungsleistungen entgegenzuwirken. Bisher weist der Kreis einen sehr geringen Deckungsgrad der Pensionsrückstellungen auf, da die bisherigen Kapitalanteile am Versorgungsfonds im Verhältnis zu den bilanzierten Verpflichtungen minimal sind.
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