Stellungnahme des Kreises Recklinghausen zum Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW - Ausbau der Erneuerbaren Energien
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen hat eine Stellungnahme zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen vorgelegt, die dem Kreistag zur Zustimmung vorgelegt wurde. Ziel der geplanten Änderung durch die Landesregierung ist die Sicherung von Flächen für die Windenergie sowie die Erweiterung der Freiflächen-Solarenergie.
In der Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass der Kreis bereits einen erheblichen Anteil an den Flächenzielen für die Windenergie im Planungsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) bereitstellt. Aktuell werden im Kreisgebiet etwa 900 Hektar für Windenergieanlagen genutzt, wobei durch weitere Projekte die Fläche auf bis zu 1.000 Hektar ansteigen könnte. Dies entspräche etwa der Hälfte des für den RVR erforderlichen Teilflächenziels von 2.036 Hektar. Die Verwaltung schlägt vor, bei der Ausweisung neuer Vorranggebiete die Arrondierung bestehender Standorte zu bevorzugen, um Belange des Artenschutzes und der Erholung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Nutzung von Waldbereichen für Windenergie verweist die Verwaltung auf ein Gutachten, das die ökologische Bedeutung der Waldgebiete Haard und Hohe Mark hervorhebt. Diese Gebiete seien aufgrund ihres Artenbestandes als besonders schützenswert einzustufen. Daher wird beantragt, die textliche Festsetzung im LEP so zu ergänzen, dass die Festlegung von Windenergiegebieten auf Nadelwaldflächen in Gebieten, die einem Naturschutz-, FFH- oder Vogelschutzgebiet gleichzusetzen sind, ausgeschlossen wird. Zudem wird eine Präzisierung zur dauerhaften Verfügbarkeit bestehender Windenergiestandorte im Rahmen des Repowering vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 208 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20232607100091