Vestischer Klimapakt: Aktueller Sachstand kommunale Wärmeplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2023/092 zum aktuellen Sachstand der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen des Vestischen Klimapakts informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Rolle der Kommunen bei der Entwicklung der Wärmeinfrastruktur. Ziel der Wärmeplanung ist die strategische Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Die Kommunen sind dabei für die räumliche Planung, die Bestandsaufnahme der Wärmeversorgung sowie die Entwicklung von Szenarien zur Deckung des künftigen Wärmebedarfs verantwortlich.
Auf Bundesebene regelt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Verpflichtung zur flächendeckenden Wärmeplanung. Der Entwurf sieht vor, dass Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 und alle weiteren Kommunen bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen müssen. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Verknüpfung des WPG mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass Verpflichtungen zum Heizungstausch erst nach Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung wirksam werden.
Finanzielle Unterstützung für die Erstellung der Pläne erfolgt durch den Bund über die Nationale Klimaschutz Initiative (NKI), wobei für Anträge bis Ende 202
3 eine erhöhte Förderquote von 90 Prozent gilt. Während Kreise selbst keine Fördergelder für Wärmepläne beantragen können, können sie die kreisangehörigen Kommunen organisatorisch oder finanziell unterstützen. Im Kreis Recklinghausen befinden sich die Städte Marl, Dorsten und Oer-Erkenschwick in Vorbereitungen, während die Stadt Haltern am See bereits einen Förderantrag gestellt hat. Die Stadt Gladbeck strebt eine Kooperation mit den Städten Bottrop und Gelsenkirchen an.
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