Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/114 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Recklinghausen zum 31. Dezember 2022 sowie der Entlastung des Landrats. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk abgegeben.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 775.966.972,05 € und ein Eigenkapital von 230.929.080,47 € aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 40.219.654,24 € ausgewiesen. Es wurden im Rahmen der Prüfung keine Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen.
Die Verwaltung schlägt vor, den gesamten Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen, um die Eigenkapitalstruktur der Kreisverwaltung zu stabilisieren. Nach der Zuweisung würden die Rücklagen im Kreis wie folgt ausgewiesen: 39.396.390,29 € in der Allgemeinen Rücklage, 191.407.416,11 € in der Ausgleichsrücklage und 125.274,07 € in der Sonderrücklage.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss festzustellen, den Überschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Landrat für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen. Die entsprechenden Unterlagen werden den Fraktionen vor der Sitzung am 28. November 2023 vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20232709100117
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231114085136-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230927082101-0