Feststellung des Gesamtabschlusses 2022 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/115 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Gesamtabschlusses des Kreises Recklinghausen zum 31. Dezember 2022 sowie der Entlastung des Landrats. Der Entwurf des Abschlusses wurde von der zuständigen Dezernentin für Ordnung, Recht und Sicherheit erstellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen des Prüfverfahrens wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible mit der Prüfung beauftragt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach erfolgter Prüfung die Empfehlung ausgesprochen, den Abschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Bilanzsumme des Kreises beläuft sich zum Stichtag auf 816.294.833,57 Euro, wobei ein Eigenkapital von 250.342.159,31 Euro ausgewiesen wird. In der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 40.712.766,07 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Jahresüberschuss nach der Beschlussfassung der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Zudem wird die Erteilung der Entlastung des Landrats für das Geschäftsjahr 2022 beantragt. Die entsprechenden Unterlagen wurden den Fraktionen im Kreistag in Papierform zur Verfügung gestellt, und die Eckdaten sind zudem über die Internetseite des Kreises abrufbar. Nach der Feststellung durch den Kreistag ist der Gesamtabschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20232709100118
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231114085152-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20231013104309-0