Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen - Festsetzung der Gebühren und Entgelte 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/117 regelt die Festsetzung der Abfallgebühren und -entgelte für den Kreis Recklinghausen im Jahr 2024. Im Zentrum der Vorlage steht die Anpassung der Entsorgungskosten, die durch die Einführung einer CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf die Abfallverbrennung beeinflusst werden.
Der Kreistag soll die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Problemabfällen aus Haushalten sowie Wertstoffen auf 168,00 € pro Tonne festsetzen. Zur Begründung führt die Verwaltung aus, dass die Kosten für die Entsorgung durch die neue CO2-Abgabe steigen. Um diesen Anstieg abzufedern, ist eine Entnahme aus der Gebührenrücklage in Höhe von 599.416,90 € vorgesehen. Ohne diese Entnahme würde die Gebühr auf 172,07 € pro Tonne steigen.
Weitere Gebührensätze für 2024 sind für die Verwertung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum (140,00 €/t), biologischen Abfällen (95,01 €/t), Garten- und Parkabfällen (61,40 €/t) sowie für getrennt angeliefertes Altpapier (11,35 €/t) vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der reine Mischpreis des EKOCity-Abfallwirtschaftsverbandes aufgrund von Energieerlösen leicht gesunken ist, die Gesamtkosten jedoch durch die CO2-Zertifikatspreise und die veränderten Abfallmengen steigen. Die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung soll entsprechend der vorliegenden Entwürfe angepasst werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230928120831-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230928120831-1
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