Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/110 des Kreistags befasst sich mit der Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2022. Die Verwaltung beabsichtigt, trotz der durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW) bestehenden Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses, weiterhin an dieser Form der Berichterstattung festzuhalten.
Der Gesamtabschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang, die Kapitalflussrechnung sowie den Eigenkapitalspiegel inklusive eines Gesamtlageberichts. Ziel dieser Darstellung ist es, ein Bild der gesamten Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Recklinghausen zu vermitteln und die politische Steuerung zu unterstützen, indem die verselbständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammengeführt werden. Die Grundlage für den Entwurf bilden der Jahresabschluss der Kernverwaltung sowie die geprüften Jahresabschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen.
Der Kreistag soll den Entwurf des Gesamtabschlusses 2022 zur Kenntnis nehmen und zur Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein Prüfungsauftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH wurde bereits erteilt. Nach Abschluss der Prüfung durch die Gesellschaft wird der Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt, wobei ein Feststellungsbeschluss im Kreistag für November 2023 vorgesehen ist.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230828165210-0