Wahl der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors -Aufhebung und Abbruch des bisherigen Verfahrens sowie Neuausschreibung der Stelle der Kreisdirektorin/ des Kreisdirektors-
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2023/073 legt der Landrat dem Kreistag vor, die Wahl des Kreisdirektors vom 6. März 2023 aufzuheben und das bisherige Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, der dem Kreis Recklinghausen untersagte, die Stelle mit dem zuvor gewählten Kandidaten zu besetzen. Das Gericht stellte fest, dass das Auswahlverfahren den Grundsatz der Chancengleichheit nicht hinreichend gewährleistet habe und Verfahrensfehler vorlägen, die nicht mehr geheilt werden könnten.
Der Landrat beantragt, die Stellen der Kreisdirektorin bzw. des Kreisdirektors sowie der Kämmerin bzw. des Kämmerers ohne Beteiligung einer externen Beratungsagentur neu auszuschreiben. Die Ausschreibungsfrist soll fünf Wochen betragen. Der Kreistag soll der beigefügten Stellenausschreibung zustimmen. Nach Ablauf der Frist wird den Mitgliedern des Kreistags eine Übersicht aller eingegangenen Bewerbungen sowie die vollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die persönlichen Vorstellungsgespräche der Bewerbenden sollen in einer nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses stattfinden, während die endgültige Wahl und Bestellung in der Sitzung des Kreistages erfolgt. Die Neuausschreibung berücksichtigt die gesetzlichen Anforderungen an die Befähigung und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Besetzung der Positionen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230703152114-0