Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Recklinghausen (Katzenschutzverordnung)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2023/055 wird dem Kreistag vorgeschlagen, eine Katzenschutzverordnung für den Kreis Recklinghausen zu erlassen. Die Verordnung basiert auf § 13 b des Tierschutzgesetzes und dient dem Schutz freilebender Katzen. Ziel der Regelung ist es, durch die Festlegung bestimmter Gebiete und die Umsetzung von Maßnahmen, wie etwa die Beschränkung des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen oder die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung, Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu verringern.
Die Umsetzung der Verordnung ist zunächst auf eine Laufzeit von fünf Jahren ausgelegt. In dieser Erprobungsphase sollen Erfahrungen gesammelt und die Ergebnisse evaluiert werden. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Verordnung ist ein Bericht der Verwaltung an den Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt vorgesehen. Die inhaltliche Gestaltung der Verordnung orientiert sich weitgehend an den Regelungen der umliegenden Kreise.
Für die Durchführung der Verordnung sieht die Vorlage die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Fachdienst Veterinärwesen vor. Zudem werden für das Haushaltsjahr 2023 überplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 Euro im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung bereitgestellt. Die Maßnahme ist kreisumlagewirksam und führt zu Auswirkungen auf den Stellenplan.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20233003100054
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230406102341-0