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Beschlussvorlage

Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ausbildende im Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren / zusätzliche Ausbildung im Bereich psychosoziale Unterstützung

2023/058 31.03.2023 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/058 sieht eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ausbildende im Ehrenamt der freiwilligen Feuerwehren vor. Die Kreisausbildung, für die der Kreis Recklinghausen gemäß Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zuständig ist, wird derzeit mit 12,50 Euro pro Unterrichtseinheit vergütet. Es wird vorgeschlagen, diese Vergütung ab dem 1. Januar 2024 an die Mehrarbeitsvergütungsverordnung der Besoldungsgruppe A9 anzupassen und dauerhaft an diese zu koppeln. Der aktuelle Wert der Besoldungsgruppe A9 liegt bei 22,83 Euro. Durch diese Anpassung wird mit einer jährlichen Erhöhung der Kosten für den Kreis um etwa 40.000 Euro gerechnet, was in der Mittelplanung 2024 berücksichtigt wird.

Zudem wird die zentrale Übernahme der Kosten für Ausbildungslehrgänge im Bereich der psychosozialen Unterstützung (PSU) beantragt. Da das Institut der Feuerwehr in Münster diese Lehrgänge künftig nicht mehr anbietet, muss die Ausbildung von PSU-Assistenten über externe Bildungsträger erfolgen. Um den bestehenden Bedarf im Kreis zu decken, sollen die Lehrgänge bedarfsorientiert an der Rettsschule Vest – Deutsches Rotes Kreuz/ Kreis Recklinghausen gGmbH durchgeführt werden. Der Kreis soll die Kosten für die Lehrgänge in Höhe von etwa 18.000 Euro pro Lehrgang übernehmen, während die kreisangehörigen Städte die weiteren anfallenden Kosten, wie etwa Fahrt- oder Lohnersatzkosten, tragen.

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