Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2024 des Kreises Recklinghausen gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2023/174 wird die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 des Kreises Recklinghausen sowie die Beteiligung der kreisangehörigen Städte am Budgetierungsprozess behandelt. Die Verwaltung hatte bereits im Juli 2023 das Verfahren zur Benehmensherstellung bezüglich der Festsetzung der Kreisumlage gemäß § 55 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Hierzu wurden den kreisangehörigen Städten die ersten Eckdaten für den Kreishaushalt 2024 mitgeteilt. Die beteiligten Städte haben auf eine Stellungnahme zum Verfahren verzichtet, sodass im Kreistag festgestellt werden soll, dass keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Haushalts erhoben wurden.
Zudem steht der Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 zur Debatte. Diese soll auf Grundlage des Entwurfs vom 12. September 2023 sowie der beigefügten Änderungen erfolgen. In diesen Zusammenhang fallen auch die in verschiedenen Ausschüssen – darunter die Gremien für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Wirtschaftspolitik und Digitales, Landwirtschaft und Bauwesen, Bildung, Personal sowie Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt sowie Mobilität, Feuerschutz und Rettungswesen – beratenen oder beschlossenen Änderungen. Ergänzend dazu werden die Änderungsvorschläge der Verwaltung zum Haushaltsentwurf 2024 als Tischvorlage vorgelegt.
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