Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag befasst sich mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2023. Es wird vorgeschlagen, diesen Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung gemäß den kommunalen Ordnungen an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
Obwohl gesetzliche Befreiungstatbestände von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses bestehen, beabsichtigt die Kreisverwaltung, an der Erstellung dieses Abschlusses festzuhalten. Der Gesamtabschluss umfasst unter anderem die Bilanz, die Ergebnisrechnung sowie die Kapitalflussrechnung. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Recklinghausen inklusive seiner Beteiligungen darzustellen. Damit soll die politische Steuerung unterstützt werden, indem die Aufgabenbereiche der Kernverwaltung und der ausgegliederten Unternehmen zusammengeführt werden.
Die Grundlage für den Entwurf bilden die Jahresabschlüsse der Kernverwaltung sowie die geprüften Abschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH wurde bereits beauftragt. Nach Abschluss der Prüfung wird der Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Ein abschließender Feststellungsbeschluss im Kreistag ist für die Sitzung am 25. November 2024 vorgesehen.
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Dokumente
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