Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

WASAG - denkmalrechtliche Zuständigkeit

2024/142 01.10.2024 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt, die denkmalrechtliche Zuständigkeit für Teile des ehemaligen WASAG-Geländes in Haltern am See zu übernehmen. Betroffen ist der im Eigentum des Kreises stehende südliche Teil des Geländes. Eine Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat im Februar 2024 festgestellt, dass etwa ein Drittel der dort befindlichen Gebäude sowie technischen Anlagen Denkmalwert besitzt.

Die Übertragung der Zuständigkeit von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Haltern am See auf die Obere Denkmalbehörde des Kreises Recklinghausen soll im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen. Als Gründe für diesen Schritt werden die bereits vorhandene Vertrautheit der Kreisverwaltung mit dem Gelände sowie die Kapazitätsgrenzen der Unteren Denkmalbehörde in Haltern am See angeführt. Zudem wird eine Beschleunigung der denkmalrechtlichen Verfahren angestrebt.

Der Umfang der neuen Aufgabe umfasst insbesondere die Eintragung der Baudenkmäler und technischen Kulturdenkmäler in die Denkmalliste sowie die Durchführung von Erlaubnisverfahren und die Abstimmung eines Denkmalpflegekonzeptes. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster, deren Antrag bereits eingereicht wurde. Eine finanzielle Entschädigung zugunsten des Kreises Recklinghausen ist für diese Übernahme nicht vorgesehen.

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