Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen - Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung sowie Festsetzung der Gebühren und Entgelte 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sowie zur Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Anpassungen der Satzung ergeben sich aus den Ergebnissen neuer Ausschreibungen für verschiedene Abfallarten wie Altpapier, Altholz und Gartenabfälle. Für die Beseitigung von Hausmüll und ähnlichen Abfällen, die von den Städten angeliefert werden, wird eine Gebühr von 184,50 Euro pro Tonne festgesetzt.
Weitere Festsetzungen betreffen die Verwertung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum mit 157,00 Euro pro Tonne sowie biologische Abfälle mit 95,01 Euro pro Tonne. Die Gebühren für Garten- und Parkabfälle werden auf 56,15 Euro pro Tonne und für Altpapier auf 25,38 Euro pro Tonne angesetzt. Die Kostenentwicklung wird maßgeblich durch die CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz beeinflusst, da die Preise für Emissionszertifikate steigen. Zudem führen gestiegene Aufwendungen für Instandhaltung, Investitionen und Personal zu einer Veränderung der Entsorgungskosten beim EKOCity Abfallwirtschaftsverband. Ein Erlös aus der Vermarktung nicht genutzter Kapazitäten in Höhe von rund 600.000 Euro wird zur Stabilisierung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 berücksichtigt.
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Dokumente
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