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Berichtsvorlage

Sachstand zur 1. Änderung des Regionalplans Ruhr (Festlegungen zum Ausbau der Windenergie)

2024/149 02.10.2024 Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage informiert über den Sachstand zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr hinsichtlich der Festlegung von Windenergiebereichen. Aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben ist für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr (RVR) die Ausweisung von mindestens 2.036 Hektar Fläche für die Windenergienutzung vorgesehen. Derzeit identifiziert der RVR Suchräume unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien wie Artenschutz, Wohngebieten und Infrastruktur.

Im Rahmen des Verfahrens fanden bereits Gespräche mit dem Kreis Recklinghausen und den kreisangehörigen Kommunen statt. Dabei wurden Hinweise zur ökologischen Bedeutung der Gebiete Hohe Mark und Haard eingebracht. Aktuell werden die Stellungnahmen aus der Beteiligungsphase sowie eine Analyse zur Vermeidung von Umzingelungssituationen bei Ortslagen ausgewertet.

Ein Aufstellungsbeschluss für die Regionalplanänderung wird voraussichtlich im Dezember 2024 erwartet, woraufhin die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt. Eine Informationsveranstaltung im Kreis Recklinghausen ist für den 16. Januar 2025 geplant. Nach aktuellem Planungsstand weist das Kreisgebiet im Vergleich zu anderen Teilen der Metropole Ruhr einen Flächenüberhang auf, wodurch ein Teil der erforderlichen Flächenziele im Kreisgebiet verortet werden könnte, insbesondere in Gebieten wie Dorsten und Haltern am See. Da die endgültige Flächenkulisse noch nicht vorliegt, wird nach Erhalt der Unterlagen über den weiteren Verlauf berichtet.

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