Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland e.V. - Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird über eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) beraten. Hintergrund ist die Notwendigkeit, die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des Naturparks Hohe Mark-Westmünsterland e.V. rechtssicher zu gestalten. Da die bisherige Abrechnung über die Gemeinde Raesfeld laut kvw nicht zulässig ist, muss der Naturpark als eigenständiges Mitglied in die Kasse aufgenommen werden. Eine solche Mitgliedschaft setzt jedoch eine Absicherung gegen Insolvenzrisiken voraus.
Um die Versorgung von vier Bestandsmitarbeitenden sicherzustellen, sollen sich die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen verpflichten, im Falle einer Insolvenz des Naturparks die Aufgaben und Pflichtversicherungen des Arbeitgebers zu übernehmen. Dies würde rechnerisch eine Übernahme von etwa einer Vollzeitstelle pro Kreis bedeuten. Für neue Mitarbeitende werden bereits private Altersvorsorgelösungen genutzt. Da eine Insolvenz des Vereins aufgrund der Mitgliedschaft der Kreise im Verein als unwahrscheinlich gilt, entstehen für den Kreis Recklinghausen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt oder den Stellenplan.
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