Katzenschutzverordnung - Umsetzungsstand
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage zum Umsetzungsstand der Katzenschutzverordnung im Kreis Recklinghausen informiert über die Entwicklung seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2023. Nach Ablauf der Übergangsfrist zum 1. Januar 2024 liegen für den Zeitraum bis September 2024 Daten von 311 Katzen vor, die über beteiligte Tierschutzvereine erfasst wurden. Von diesen waren 190 weiblich und 121 männlich. Die tierärztliche Bewertung der Tiere anhand von sechs Parametern ergab einen durchschnittlichen Gesundheitsscore von 8,9 auf einer Skala von 6 bis 18. Im Rahmen dieser Erhebungen mussten 21 Katzen nach dem Einfangen euthanasiert werden.
Die bisher übernommenen Kosten für Rechnungen und Datenblätter beliefen sich im zweiten Halbjahr 2023 auf 11.958 Euro und im ersten Halbjahr 2024 auf 22.886 Euro. Eine vollständige Auswertung ist derzeit nicht möglich, da Daten aus den Städten Recklinghausen und Herten aufgrund personeller Engpässe in den Vereinen noch fehlen. Bezüglich der Einhaltung der Verordnung wurden 54 Fälle von unkastrierten und nicht gekennzeichneten Freigängerkatzen gemeldet. In 25 Fällen konnten die Vorgaben nachweislich umgesetzt werden, während die Verfahren in den übrigen Fällen noch laufen. Schwierigkeiten bei der ordnungsbehördlichen Bearbeitung ergeben sich unter anderem durch Meldungen über entlaufene oder abgegebene Tiere sowie durch Hinweise von Landwirten auf freilebende Katzen.
Zur Klärung von Unklarheiten fanden bereits zwei Besprechungen mit der Tierschutzinitiative statt. Ein umfassender Sachstandsbericht, der die Gesamtergebnisse der Jahre 2024 und 2025 zusammenfasst, ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
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