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Berichtsvorlage

"Startchancenprogramm" des Bundes und der Länder

2024/106 04.07.2024

✦ KI-Zusammenfassung

Das „Startchancenprogramm“ des Bundes und der Länder zielt darauf ab, Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft zu verbessern. Über einen Zeitraum von zehn Jahren werden hierfür Mittel bereitgestellt, die sich die Bundesregierung und die Bundesländer zur Hälfte tragen. In Nordrhein-Westfalen stehen für Schulen in herausfordernder Lage rund 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Kreis Recklinghausen wurden im Primarbereich 20 und im allgemeinbildenden, weiterführenden Bereich sechs Schulen als förderwürdig eingestuft. Für die erste Kohorte des Programms wurden bereits neun Primarschulen sowie drei weiterführende Schulen ausgewählt. Die teilnehmenden Schulen befinden sich in Städten wie Castrop-Rauxel, Herten, Gladbeck, Marl und Recklinghausen. Der Auswahlprozess für die zweite Kohorte ist bereits angelaufen, wobei die Benennung der Schulen bis zum 1. Juni 2025 erfolgen soll. Es wird erwartet, dass auch ein Berufskolleg aus dem Kreis berücksichtigt wird. Ein entsprechender Beschluss zur Beteiligung am Programm und zur Übernahme etwaiger kommunaler Eigenanteile durch den Schulträger wird derzeit vorbereitet.

Das Programm umfasst drei Säulen: Investitionen in die Infrastruktur und Ausstattung, ein Chancenbudget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Einstellung von Personal in multiprofessionellen Teams zur individuellen Unterstützung der Lernenden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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