Beschwerde - Bürgerantrag - gemäß § 21 Kreisordnung NRW -Konverteranlage Standort-Einspruch-
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen wird über eine Beschwerde beraten, die als Bürgerantrag gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen eingereicht wurde. Die entsprechende Eingabe wurde von der Stadt Dorsten an den Kreis weitergeleitet. Gegenstand des Antrags ist der Standort einer geplanten Konverteranlage im Bereich Dorsten Altendorf-Ulfkotte.
Hintergrund ist das Vorhaben des Unternehmens Amprion zum Ausbau der Stromübertragungsnetze. Geplant ist eine 525-kV-Gleichspannungs-Erdleitung von der Nordseeküste bis nach Marl-Polsum. Am Endpunkt der Leitung soll ein Konverter den Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln. Der Trassenkorridor wird derzeit im Rahmen der Bundesfachplanung geprüft und soll durch die Bezirksregierung Münster in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt werden.
Die geplante Anlage am Standort Dorsten Altendorf-Ulfkotte wird auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes beantragt, wobei bisher kein Antrag auf einen Vorbescheid vorliegt. Im Genehmigungsverfahren nach diesem Gesetz ist eine Prüfung von Standortalternativen nicht vorgesehen. Die Erteilung der Genehmigung durch die Untere Immissionsschutzbehörde setzt den Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen voraus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und den Landrat mit der Information des Antragstellers zu beauftragen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20240412100001
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231204111240-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20231204100336-0