Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Berichtsvorlage

Hitzeaktionsplanung für die Emscherregion - Projekt der Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft

2024/112 05.08.2024 Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

✦ KI-Zusammenfassung

Das Projekt „Hitzeaktionsplanung für die Emscherregion“ im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk zielt darauf ab, die Kommunen in der Emscherregion sowie den Kreis Recklinghausen bei der Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne zu unterstützen. Gefördert durch die Europäische Union (EFRE), soll das dreijährige Vorhaben gemeinsame Lösungsansätze und Instrumente entwickeln, die als standardisierte Arbeitshilfe für alle beteiligten Städte dienen können. Dazu gehören eine Maßnahmen-Toolbox sowie eine digitale Austauschplattform. Ein Beratungsbüro wird ab Herbst 2024 zur Unterstützung bereitstehen.

Ziel des Hitzeaktionsplans ist es, hitze- und UV-bedingte Erkrankungen sowie Todesfälle zu verhindern und die Klimaresilienz durch gezielte Anpassungsmaßnahmen zu stärken. Die Beteiligung des Kreises Recklinghausen erfolgt derzeit ohne zusätzliche kommunale Eigenanteile im Haushalt. Innerhalb der Kreisverwaltung werden verschiedene Fachbereiche spezifische Aufgaben übernehmen. Während die zuständige Fachabteilung für Umwelt, Verkehr und Planung geografische Datengrundlagen bereitstellt und Städte bei der klimaresilienten Bauleitplanung berät, konzentriert sich die Fachabteilung für Gesundheit, Bildung und Erziehung auf verhältnispräventive Maßnahmen sowie die Sensibilisierung verschiedener Zielgruppen. Zur Evaluation der Maßnahmen ist zudem ein Monitoring der gesundheitlichen Auswirkungen vorgesehen. In das Projekt sind zudem Partner wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), der Regionalverband Ruhr (RVR) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) eingebunden, um den Austausch über Bedarfe und Zuständigkeiten zu koordinieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente