Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2025 - 2029
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss befasst sich mit der Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2025 bis 2029. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Dezember 2024 endet, ist eine Neubesetzung erforderlich. Der Kreis verfügt über das Vorschlagsrecht für fünf Personen, wobei drei dieser Positionen neu oder wieder besetzt werden sollen.
Die rechtliche Grundlage der Aufstellung bilden das Sozialgerichtsgesetz sowie die Verwaltungsgerichtsordnung. Für die Aufnahme in die Liste ist im Kreistag eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig, sofern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten ist. Die Wählbarkeit setzt unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Alter von mindestens 25 Jahren voraus. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Mitglieder politischer Parlamente, Richter oder Rechtsanwälte, sind von einer Berufung ausgeschlossen. Zudem sollen Personen nicht auf der Liste stehen, die bereits am Landessozialgericht NRW für den Zeitraum 2025 bis 2029 tätig sind oder deren berufliche Belastung eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen beeinträchtigen könnte. Die Vorlage sieht keine Auswirkungen auf den Haushalt des Kreises vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20240605100099
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240506090326-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240506090431-0