Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und dem Kreis Borken über die interkommunale Zusammenarbeit zur Verwertung/Entsorgung von Bioabfällen und Krankenhausabfällen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag berät über eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Recklinghausen und dem Kreis Borken im Bereich der Abfallwirtschaft. Die Regelung sieht vor, die bereits bestehende Kooperation bei der Verwertung von Bioabfällen zu vertiefen und um die Entsorgung von Krankenhausabfällen zu erweitern.
Im Rahmen dieser Vereinbarung überträgt der Kreis Recklinghausen seine Entsorgungspflicht für Bioabfälle weiterhin auf den Kreis Borken, wobei die Verwertung über die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH erfolgt. Im Gegenzug übernimmt der Kreis Recklinghausen die Aufgabe, die im Kreis Borken anfallenden Krankenhausabfälle zu entsorgen. Die Abwicklung dieser Aufgaben soll über den EKOCity Abfallwirtschaftsverband und die Anlage RZR Herten erfolgen. Die Vereinbarung sieht eine gegenseitige Delegation der Aufgaben mit entsprechender Kostenerstattung vor.
Die Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, die Entsorgungssicherheit sowie die Gebührenstabilität zu gewährleisten und durch optimierte Logistikprozesse den Klimaschutz zu fördern. Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2025 für eine Laufzeit von 15 Jahren gelten, mit der Option auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre. Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung sowie eine ergänzende Abstimmungsvereinbarung zur konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit abzuschließen.
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