Förderung ambulanter komplementärer Dienste ab 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt, die Förderung für das „Netzwerk soziale Beratung und Unterstützung im Alter für ein Leben zu Hause“ ab dem Jahr 2025 fortzuführen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Zustimmung zum Verhandlungsergebnis mit den kreisangehörigen Städten beantragt. Für das Jahr 2025 ist ein Budget von 1,34 Millionen Euro für Personalkosten vorgesehen. Ab dem Jahr 2026 soll eine Dynamisierung der Vergütung nach dem Tarifvertrag TVöD-SuE erfolgen, wobei die neuen Leistungsvereinbarungen auf eine unbegrenzte Vertragslaufzeit mit Kündigungsrecht ausgelegt sind.
Die Förderung der ambulanten komplementären Dienste umfasst Angebote in allen zehn kreisangehörigen Städten und verfolgt das Ziel, ein Verbleiben im gewohnten Wohnumfeld zu ermöglichen sowie stationäre Heimaufnahmen zu verzögern. Da die bestehenden Verträge zum 31. Dezember 2024 enden, waren aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen wie der Inflation und steigender Personalkosten Neuverhandlungen erforderlich. Die Vorlage führt aus, dass die flächendeckende Versorgung ohne diese Förderung nicht aufrechterhalten werden kann. Durch die Unterstützung des Netzwerkes sollen zudem die Kosten für die stationäre Altenhilfe als Sozialhilfeträger des Kreises beeinflusst werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20240708100118
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240807151110-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240816092842-0