Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Finanzierung der Frauenberatungsstellen

2024/169 08.10.2024 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird über eine neue Finanzierungsstruktur für die Frauenberatungsstellen in Gladbeck, Herten, Marl und Recklinghausen beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Kreis die Finanzierung der originären Beratungsangebote übernimmt und dabei bis zu 95 Prozent der tatsächlichen Kosten ab dem 1. Januar 2025 trägt. Bei der Berechnung des Zuschusses sollen Landesfördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen vorrangig berücksichtigt werden.

Ziel der Neuregelung ist eine einheitliche Finanzierung durch den Kreis, wodurch bestehende städtische Zuschüsse für die allgemeine Frauenberatung sowie die Beratung bei sexualisierter Gewalt eingestellt werden sollen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass keine Aufstockung des Personals über den geförderten Landesauftrag hinaus erfolgt und Zahlungen nur bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit geleistet werden. Um die Eigenverantwortung der Einrichtungen zu wahren, sollen die verbleibenden 5 Prozent der Kosten durch Drittmittel wie Spenden oder Mitgliedsbeiträge gedeckt werden.

Die finanziellen Auswirkungen der Neuregelung sind mit einer Steigerung der Gesamtkosten verbunden. Während die bisherigen jährlichen Aufwendungen im Bereich von etwa 76.000 bis 118.000 Euro lagen, prognostiziert die Verwaltung für das Jahr 2027 Kosten von über 318.000 Euro. Die neue Leistungsvereinbarung wird derzeit unter Einbeziehung der Beratungsstellen und zweier Städte finalisiert.

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