Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2025 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 nebst Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2024/170 wird die Beteiligung der kreisangehörigen Städte an der Aufstellung des Haushalts 2025 des Kreises Recklinghausen sowie die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das kommende Jahr behandelt. Gemäß § 55 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen wurde das Verfahren zur Festsetzung der Kreisumlage bereits im Juli 2024 eingeleitet. Dabei wurden den kreisangehörigen Städten erste Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts mitgeteilt. Es wird festgestellt, dass seitens dieser Städte keine Einwände gegen den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 erhoben wurden.
Zudem liegt ein Beschlussvorschlag zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 vor. Diese soll auf Grundlage des am 30. September 2024 eingebrachten Entwurfs sowie der beigefügten Änderungen erfolgen. Die Vorlage berücksichtigt dabei verschiedene Anpassungen, die in den Sitzungen unterschiedlicher Fachausschüsse – unter anderem für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Wirtschaftspolitik und Digitales, Landwirtschaft und Bauwesen, Bildung, Personal sowie Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt sowie Mobilität, Feierschutz und Rettungswesen – beraten oder beschlossen wurden. Ergänzend werden Änderungsvorschläge der Verwaltung als Tischvorlagen zur Beratung vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20240810100171
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241122105856-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241128110417-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20241122105920-2
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20241122105927-3
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20241122110004-4