Landschaftsplan Dorsten-Marl: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird über den Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan Dorsten-Marl beraten. Die Vorlage sieht vor, auf Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen die Erstellung dieses Plans einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich der Städte Dorsten und Marl, wobei die genaue Abgrenzung zum Innenbereich in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen festgelegt wird.
Das Vorhaben zielt darauf ab, drei ältere Aufstellungsbeschlüsse aus den Jahren 1984, 1985 und 1994 zu überplanen und zusammenzufassen, um die Landschaftsplanung an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Vereinheitlichung der Schutzgebietsvorschriften, da durch den neuen Plan elf bestehende Verordnungen der Bezirksregierung Münster ersetzt werden sollen. Zudem soll die Erarbeitung erstmals nach dem Standard XPlanung erfolgen, um den digitalen Datenaustausch zwischen den Planungsebenen zu erleichtern.
Das Aufstellungsverfahren ist als transparenter und kooperativer Prozess angelegt. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange einbezogen werden. Auch politische Gremien und der Naturschutzbeirat werden in das Verfahren eingebunden. Die Städte Dorsten und Marl wurden vorab über die geplante Aufstellung informiert.
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