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Berichtsvorlage

Radverkehrsbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen - Stellungnahme des Kreises Recklinghausen

2024/130 09.08.2024

✦ KI-Zusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen erstellt derzeit erstmals einen Bedarfsplan für Radschnellverbindungen sowie ein landesweites Radvorrangnetz. Im Rahmen dieses Verfahrens, das von der Bezirksregierung Münster geleitet wird, hat die Kreisverwaltung des Kreises Recklinghausen bereits eine Stellungnahme zu den Radschnellverbindungen eingereicht. Grundlage hierfür waren Ergebnisse einer vorangegangenen Grundlagenermittlung zum Radverkehr im Kreisgebiet, die ein grobes Wunschliniennetz zwischen verschiedenen Zentren darstellt. Dieses Netz wird derzeit weiterentwickelt und um konkrete Ausbauempfehlungen ergänzt.

Für den zweiten Teil des Beteiligungsverfahrens, der die Bewertung von Radvorrangrouten und Radwegen umfasst, plant die Kreisverwaltung eine Abstimmung mit den Stadtverwaltungen bei einem anstehenden Treffen der Mobilitäts- und Verkehrsplaner. Die Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Radschnellverbindungen sind bis zum 15. September 2024 einzureichen, während die Bewertung der Radvorrangrouten und Radwege bis zum 21. Dezember 2024 erfolgen soll. Da für kleinteilige Radwege eine regionale Bewertung als nicht zielführend erachtet wird, ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Straßenbaulastträger eigene Stellungnahmen abgeben werden, da diese über die notwendige örtliche Detailkenntnis verfügen.

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