Altersteilzeitregelung in der Kreisverwaltung Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag von Recklinghausen berät über einen Beschlussvorschlag zur künftigen Regelung der Altersteilzeit in der Kreisverwaltung. Es wird vorgeschlagen, keine neuen Vereinbarungen zur Altersteilzeit, weder im Block- noch im Teilzeitmodell, mit Beamtinnen und Beamten der Kreisverwaltung mehr abzuschließen. Bereits bewilligte oder laufende Verträge sollen hiervon unberührt bleiben und weiterhin Bestand haben.
Hintergrund ist das Auslaufen des Tarifvertrags zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte zum 31. Dezember 2022, der nicht verlängert wurde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich bereits andere Kreisverwaltungen gegen ein solches Angebot entschieden haben.
Die Verwaltung empfiehlt, von der Anwendung der Vorschriften zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten sowie für tariflich beschäftigte Mitarbeitende ganz abzusehen. Als wesentliche Faktoren werden der Fachkräftemangel und der demografische Wandel genannt. Eine Kompensation der durch Aufstockungsbeträge entstehenden Mehrkosten wäre laut Verwaltung nur durch eine verzögerte Nachbesetzung von Stellen möglich, was die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sowie den Wissenstransfer beeinträchtigen könnte. Der Personalrat wurde im Prozess beteiligt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20241004100077