Kreis Recklinghausen Transparent

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Berichtsvorlage

Pflege in kreiseigener Trägerschaft

2024/079 11.04.2024

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag Recklinghausen hat die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, unter welchen rechtlichen und formalen Voraussetzungen der Kreis eigene Pflegeeinrichtungen errichten und betreiben kann. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktion „DIE LINKE“, der im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Beratung lag.

Die Berichtsvorlage erläutert, dass öffentliche Träger nach dem Subsidiaritätsprinzip erst dann tätig werden sollten, wenn keine geeigneten privaten oder gemeinnützigen Anbieter vorhanden sind. Aktuell wird die Versorgungslage im Kreis als ausreichend eingestuft, wobei durch geplante Erweiterungen die Bedarfe bis zum Jahr 2030 gedeckt werden könnten. Zwar gab es zuletzt Insolvenzen bei einzelnen Einrichtungen, jedoch befinden sich neue Projekte sowie Ersatzneubauten bereits in der Planung oder Abstimmung.

Als mögliche Rechtsformen für eine kommunale Trägerschaft werden ein Eigenbetrieb oder eine gemeinnützige GmbH angeführt. Beide Modelle sind mit erheblichen finanziellen Risiken für den Kreis und die beteiligten Städte verbunden. Die Investitionskosten für einen Neubau werden auf etwa 20 bis 24 Millionen Euro geschätzt. Die Verwaltung empfiehlt stattdessen, den Fokus auf die Optimierung der bestehenden Versorgungsstrukturen, die Förderung ambulanter Angebote sowie die Koordination der lokalen Akteure zu legen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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